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   BVerwG, 22.06.2004 - 1 B 250.03   

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https://dejure.org/2004,18192
BVerwG, 22.06.2004 - 1 B 250.03 (https://dejure.org/2004,18192)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2004 - 1 B 250.03 (https://dejure.org/2004,18192)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 1 B 250.03 (https://dejure.org/2004,18192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Berufungsentscheidung - Eigenhändige Unterschrift des Prozessbevollmächtigten - Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in der Begründungsschrift - Gefahr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.2003 - 1 B 92.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; Schriftform; Begründungsschrift; Unterschrift,

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2004 - 1 B 250.03
    Ausnahmsweise kann zwar auch ein nicht eigenhändig unterschriebener bestimmender Schriftsatz beachtlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu geben, ergibt (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Februar 2003 - BVerwG 1 B 31.03 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 16 und Beschluss vom 27. Januar 2003 - BVerwG 1 B 92.02 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 17 = NJW 2003, 1544, jeweils m.w.N.).

    Beides bietet keine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür, dass das Schriftstück von einer beim Bundesverwaltungsgericht postulationsfähigen Person stammt und mit deren Willen in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. auch Beschluss vom 27. Januar 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03

    Gesetzliche Fristen zur Erhebung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2004 - 1 B 250.03
    Ausnahmsweise kann zwar auch ein nicht eigenhändig unterschriebener bestimmender Schriftsatz beachtlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu geben, ergibt (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Februar 2003 - BVerwG 1 B 31.03 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 16 und Beschluss vom 27. Januar 2003 - BVerwG 1 B 92.02 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 17 = NJW 2003, 1544, jeweils m.w.N.).
  • VG Göttingen, 31.05.2005 - 1 A 249/03

    Anlieger; Brücke; Grundstück; Privateigentum; Straße; Straßenbaulast;

    Einen gleichzeitig mit der Klageerhebung gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das erkennende Gericht durch Beschluss vom 14. Oktober 2003 im Verfahren 1 B 250/03 abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 1 B 250/03 und 12 PA 500/03 und die beigezogenen Unterlagen und Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Deshalb kommt es auf die noch im Eilverfahren hierzu angestellten Erwägungen des Gerichts nicht mehr an (vgl. Beschluss der Kammer vom 14.10.2003 - 1 B 250/03 - Seite 5 ff.).

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